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Aktuelle Fördermöglichkeiten:
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Aktuell: NKI-Förderung ab 2022 ganzjährig
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Vereinfachte Antragsstellung für die Sanierung der LED-Beleuchtung
Das Bundersministerium für Umwelt naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) untertützt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bis 2022 Kommunen und kommunale Akteure beim Umstieg auf energieeffiziente LED-Beleuchtung mit Steuer- und Regelungstechnik. Ab dem 1. Januar 2020 ist es einfacher, Fördergelder über die kommunalrichtline zu beantragen: Die Antragstellung ist im kommenden Jahr ganzjährig möglich.
Gefördert werden:
Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung
oder für eine adaptive Nutzung der Beleuchtungsanlage
Einbau von hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Lichtsignalanlagen
Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik
Es gibt Zuschüsse von 20 bis 25 Prozent. Die Mindestzuwendung beträgt 5.000 Euro und die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist auch möglich. Gleichartige Antragsteller können sich zudem zusammenschließen. Anträge werden beim Projektträger Jülich eingereicht.
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